Förderungen

Wer in besonders energiesparende und umweltfreundliche Heiztechnik investiert, erhält Förderung von Bund, Ländern, Kommunen und Energieversorgern.

Die Zahl der Förderprogramme ist groß. Grundsätzlich gilt: Anträge und Bewilligung müssen vor der Investition stehen. Da die Fördermittel häufig begrenzt sind, heißt es: rechtzeitig handeln. Hier sollten Sie sich frühzeitig bei Ihrem Versorgungsunternehmen, Ihrer Kommune, einer örtlichen Kammer oder einem Verbraucherverband beraten lassen.

Förderung der Heizung – warum überhaupt? 

Da im Rahmen einer energetischen Heizungssanierung auch massiv der CO2-Ausstoß gesenkt wird, unterliegt diese Maßnahme einer staatlichen Förderung. Somit werden die Investitionskosten und die Hemmschwelle gesenkt und lukrative Anreize für eine Erneuerung der Heizung gesetzt. Wie auch bei der Dämmung erfolgt die Förderung zum einen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und zum anderen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Für die Erneuerung von Systemen der Heizung mit fossilen Brennstoffen, wie beispielsweise Ersatz von Konstanttemperaturkessel oder Niedertemperaturkessel durch eine Brennwertheizung, werden Fördergelder von der KfW-Bank vergeben.

Für Systeme auf Basis von erneuerbaren Energien, wie Pellet- oder Hackschnitzelheizungen oder Holzvergaser oder Solarthermieanlagen oder Wärmepumpen, erfolgt die Förderung durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). In der Regel kann nur bei einer der beiden Institutionen eine Förderung beantragt werden. Doch wie fast überall bestätigen auch hier Ausnahmen die Regel. Erfolgt die Maßnahme im Zuge einer Umstrukturierung zum KfW-Effizienzhaus, so können sowohl Förderungen bei der KfW als auch beim BAFA beantragt werden.

Hier finden Sie weitere Informationen: www.kfw.de und www.bafa.de.